Edelmetallhandel Christian Brünisholz

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Steuersituation bei Edelmetallen

Mehrwertsteuer Unterschiede bei Edelmetall

Barren Gold               0%   MwSt                
Barren Silber           19%   MwSt              
Barren Platin          19%   MwSt            
Barren Palladium   19%   MwSt            

Münzen Gold               0%   MwSt                
Münzen Silber             7%   MwSt   (teilweise auch 19% MwSt)          
Münzen Platin          19%   MwSt               
Münzen Palladium   19%   MwSt               

2 €uro Gedenkmünzen      0%  MwSt                  
10 €uro Gedenkmünzen    0%  MwSt                  

Die Steuerfreiheit für Anlagegold ergibt sich für Gold (Barren und Münzen) unter gewissen Voraussetzungen nach dem § 25 c UStG.               

Barren § 25 c Abs. 2 Nr.1 UStG Voraussetzungen               
Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.         

Münzen § 25 c Abs. 2 Nr.2 UStG Voraussetzungen               
Goldmünzen, die ein Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der dem Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.           

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist dieses Anlagegold nach § 25 c steuerbefreit.

Unabhängig der hier aufgeführten Steuersituation erheben wir aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

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