Mehrwertsteuer Unterschiede bei Edelmetall
Barren Gold 0% MwSt
Barren Silber 19% MwSt
Barren Platin 19% MwSt
Barren Palladium 19% MwSt
Münzen Gold 0% MwSt
Münzen Silber 7% MwSt (teilweise auch 19% MwSt)
Münzen Platin 19% MwSt
Münzen Palladium 19% MwSt
2 €uro Gedenkmünzen 0% MwSt
10 €uro Gedenkmünzen 0% MwSt
Die Steuerfreiheit für Anlagegold ergibt sich für Gold (Barren und Münzen) unter gewissen Voraussetzungen nach dem § 25 c UStG.
Barren § 25 c Abs. 2 Nr.1 UStG Voraussetzungen
Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel.
Münzen § 25 c Abs. 2 Nr.2 UStG Voraussetzungen
Goldmünzen, die ein Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der dem Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist dieses Anlagegold nach § 25 c steuerbefreit.
Unabhängig der hier aufgeführten Steuersituation erheben wir aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.



